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MIETERABRECHNUNG
Leistungen der ConSigma München GmbH


LEISTUNGEN

ABRECHNUNGEN GEMÄSS
BETRIEBSKOSTENVERORDNUNG

Wenn Sie Ihr Eigentum vermietet haben, wollen Sie auch die angefallenen Betriebskosten mit Ihren Mietern abrechnen. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, welche Kosten umlagefähig sind. Die Aufzählung in der Betriebskostenverordnung
ist – zumindestens in Bezug auf Wohnungen – abschließend.

Wir bieten Eigentümern den Service, diese Abrechnungen vorzunehmen. Es kann sich dabei

    • um die Wohnung in einer Eigentumsanlage handeln, die von uns verwaltet wird
    • um ein Gewerbeobjekt
    • um ein Wohnhaus
    • um ein kombiniertes Wohn-/Geschäftshaus

Wir haben für alle Konstellationen die geeignete Lösung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


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